Durch die Gewährung von Altersteilzeit erhalten ältere Mitarbeiter die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren oder die aktive Tätigkeit vorzeitig zu beenden. Hierbei wird ein Teil der geringeren Vergütung durch Zuzahlungen des Arbeitgebers ausgeglichen. Durch die unterschiedliche steuerliche Behandlung der laufenden Vergütung sowie der Zuschüsse ergeben sich durch den Abschluss eines Altersteilzeitvertrages Auswirkungen auf die Nettovergütung des Arbeitnehmers. Da diese häufig auch von weiteren Einflussfaktoren abhängen (z.B. bleiben die Kinder während der Laufzeit des Vertrages vollständig in der Ausbildung oder wird diese beendet) ergeben sich in der Regel viele mögliche Varianten für die Höhe der zukünftigen (Netto-)Vergütung, die eine Entscheidung, ob ein Altersteilzeitvertrag abgeschlossen werden soll, erschweren.
Als Steuerberater unterstützen wir Sie dabei, die wirtschaftlichen Folgen die sich aus dem Abschluss des Altersteilzeitvertrages ergeben zu ermitteln und hierdurch eine Entscheidungsgrundlage für den Abschluss eines Altersteilzeitvertrages zu erhalten.