Schenkungs­steuer

Die Übertragung oder Schenkung von Immobilien, Unternehmensanteilen und sonstigem Vermögen sind ein wichtiges Instrument der Nachfolgeplanung. Hierbei ist es wichtig, die anfallende Schenkungssteuer von Beginn an im Blick zu haben. Schenkungen bieten, bei sachgerechter Planung, die Möglichkeit zukünftig anfallende Erbschaftsteuer deutlich zu reduzieren und ggf. sogar vollständig zu vermeiden.

Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen, die eine Schenkung bzw. Schenkungssteuer betreffen. Wir unterstützen bei der Ermittlung des Wertes der Schenkung, beraten ob ein Nutzungsrecht beim Schenker, beispielsweise ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch, verbleiben soll und mit welchen Wert ein solches Recht bei der Ermittlung der Schenkung zu berücksichtigen ist. Wir ermitteln, unter Berücksichtigung der jeweiligen persönlichen Steuerklasse sowie der ggf. bestehenden Freibeträge, die voraussichtlich anfallende Schenkungssteuer. Bei der vertraglichen Umsetzung der Schenkung arbeiten wir eng mit Rechtsanwälten und Notaren zusammen um gemeinsam für unsere Mandanten das optimale Ergebnis zu erreichen. Nach der erfolgten Schenkung erstellen wir die entsprechenden Schenkungssteuererklärungen für unsere Mandanten um sicherzustellen, dass alle Sachverhalte vollständig in den Erklärungen berücksichtigt werden.