Stationäre Pflegeheime und Ambulante Pflegedienste

Stationäre Pflegeheim und ambulante Pflegedienste erfüllen eine wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft. Die gesetzgeberischen Anforderungen an diese Einrichtungen sind hoch und werden zusehends anspruchsvoller. Durch die hohen regulatorischen Auflagen sowie die Schwierigkeit leistungsgerechte Vergütungen mit den Sozialversicherungsträgern zu vereinbarten erhöht sich der wirtschaftliche Druck auf diese Pflegeheime und Pflegedienste.

Wir betreuen seit mehr als 15 Jahren stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste. Durch die langjährige Erfahrung ist es möglich, die Pflegeheime und Dienste sachgerecht zu betreuen. Die richtige Erfassung von Geschäftsvorfällen in der Pflegebuchführungsverordnung ist für uns selbstverständlich. Steuerliche Besonderheiten, wie beispielsweise die Gewerbesteuerbefreiung und die richtige Gestaltung zur Vermeidung bzw. Optimierung der Umsatzsteuer, sind für uns vertraut, so dass wir unsere Mandanten hier umfangreich beraten können.