Prüfung von Jahres­abschlüssen und Durchführung von Sonder­prüfungen

Zu unseren Tätigkeiten gehört die traditionelle Arbeit des Wirtschaftsprüfers bei der Prüfung von Jahresabschlüssen.

Die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen sowie von Sonderprüfungen zählt zu den Vorbehaltsaufgaben und ist Wirtschaftsprüfern bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorbehalten.

Als Wirtschaftsprüfer führen wir regelmäßig die Prüfung von Jahresabschlüssen für unsere Mandanten durch. Hierzu zählen neben den Pflichtprüfungen des Jahresabschlusses, die insbesondere für mittelgroße- und große Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben sind, auch freiwillige Jahresabschlussprüfungen, die beispielsweise im Gesellschaftsvertrag vereinbart oder durch einen Gesellschafterbeschluss beschlossen werden.

Neben den Jahresabschlussprüfungen führen wir als Wirtschaftsprüfer auch weitere Sonderprüfungen durch, die gesetzlich vorgeschrieben sind oder durch die Gesellschafterversammlung beschlossen werden.

Zu den wesentlichen Prüfungstätigkeiten, die wir als Wirtschaftsprüfer für unsere Mandanten durchführen, gehören die folgenden Tätigkeiten:

Als Wirtschaftsprüfer in Wiesbaden dürfen wir für unsere Mandanten Jahresabschlussprüfungen sowie andere Prüfungen durchführen. Im Rahmen der Prüfungen ergeben sich häufig Hinweise auf Verbesserungspotentiale für unsere Mandanten.