Prüfung von Jahres­abschlüssen und Durchführung von Sonder­prüfungen durch unsere Netzwerkpartner

Zu den Tätigkeiten unseres Netzwerkpartners gehört die traditionelle Arbeit des Wirtschaftsprüfers bei der Prüfung von Jahresabschlüssen.

Die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen sowie von Sonderprüfungen zählt zu den Vorbehaltsaufgaben und ist Wirtschaftsprüfern bzw. Wirtschaftsprüfungs­gesellschaften vorbehalten. Wir führen diese Tätigkeiten daher nicht selber aus, sondern arbeiten hierfür mit unserem Netzwerkpartner zusammen.

Als Wirtschaftsprüfer führen wir regelmäßig die Prüfung von Jahresabschlüssen für unsere Mandanten durch. Hierzu zählen neben den Pflichtprüfungen des Jahresabschlusses, die insbesondere für mittelgroße- und große Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben sind, auch freiwillige Jahresabschlussprüfungen, die beispielsweise im Gesellschaftsvertrag vereinbart oder durch einen Gesellschafterbeschluss beschlossen werden.

Neben den Jahresabschlussprüfungen führt unser Netzwerkpartner als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch weitere Sonderprüfungen durch, die gesetzlich vorgeschrieben sind oder durch die Gesellschafterversammlung beschlossen werden.

Zu den wesentlichen Prüfungstätigkeiten, die unser Netzwerkpartner als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für unsere Mandanten durchführt, gehören die folgenden Tätigkeiten:

Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Wiesbaden darf unser Netzwerkpartner für unsere Mandanten Jahresabschlussprüfungen sowie andere Prüfungen durchführen. Im Rahmen der Prüfungen ergeben sich häufig Hinweise auf Verbesserungspotentiale für unsere Mandanten.