Die steuerliche Behandlung von Immobilien ist komplex. Die optimale steuerliche Behandlung der Immobilie hat einen erheblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit einer Immobilieninvestition.
Bei einer Immobilieninvestition informieren wir über die möglichst optimale Erwerbsstruktur die beispielsweise eine möglichst geringe Ertragssteuerbelastung berücksichtigt oder umsatzsteuerliche Risiken vermeidet oder sogar den Anfall von Grunderwerbsteuer verhindert bzw. reduziert. Wir beraten unsere Mandanten wie ein Immobilienkaufvertrag steuerlich optimiert werden kann, in dem z.B. eine optimale Aufteilung des Kaufpreises auf Grundstück und Gebäude sowie Zubehör erfolgt und wie umsatzsteuerliche Risiken die sich aus fehlerhaften Kaufverträgen ergeben können vermieden werden.
Soweit ganz oder teilweise eine Vermietung einer Immobilie mit Umsatzsteuer erfolgt, stellen wir einen möglichst hohen Vorsteuerabzug für unsere Mandanten sicher.
Beim Verkauf einer Immobilie prüfen wir, ob der Verkauf zu einer Steuerbelastung führt oder ob diese ggf. vermieden oder vermindert werden kann.