Nachfolge­beratung

Egal ob als Unternehmer oder als Privatperson – die Übergabe des Unternehmens oder des Privatvermögens an die nächste Generation ist ein schwieriger Schritt, der sicherlich niemandem leicht fällt. Wichtig ist hier vor allem ein planvolles Vorgehen, in das nicht nur die eigenen Ideen und Vorstellungen, sondern idealerweise auch die der gewünschten Nachfolger bzw. der Angehörigen einbezogen werden sollten. Die steuerlichen Belastungen die sich aus einer fehlerhaften Nachfolgeplanung – oder keiner Nachfolgeplanung – ergeben können, sind erheblich. Alleine die Erbschaftsteuerbelastung kann sich auf mehr als 30% belaufen.

Auf Grund unserer Erfahrungen können wir Ihnen helfen, die steuerlichen Belastungen aus der Übergabe an die nächste Generation zu vermindern, im Idealfall sogar vollständig zu vermeiden, so dass ggf. keine Schenkungs- oder Erbschaftsteuer für die Übertragung anfällt. Dies kann u.a. durch die optimale Ausnutzung von steuerlichen Freibeträgen zu Lebzeiten, die Umschichtung von Vermögensgegenständen, die Nutzung von Vermächtnissen bei der Formulierung eines Testaments oder Erbvertrages erfolgen. Häufig arbeiten wir hier mit den Rechtsanwälten und Notaren unserer Mandanten zusammen, um so sicherzustellen, dass ein für alle möglichst optimales, rechtssicheres und steuerminderndes Ergebnis erreicht werden kann.