Lohn- und Gehalts­buchhaltung

Wir übernehmen die korrekte Abrechnung der Löhne und Gehälter Ihrer Mitarbeiter, inklusive aller relevanten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte.

Als Steuerberater übernehmen wir die Erstellung der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung für unsere Mandanten. Die Anforderung des Lohnsteuerrechts sowie die Regelungen der Sozialversicherung sind äußert komplex und verändern sich regelmäßig, so dass wir durch den Einsatz entsprechend qualifizierter Mitarbeiter sowie laufende Fortbildungen sicherstellen, dass die jeweils aktuellen Regelungen vollumfänglich berücksichtigt werden.

Zur Lohnbuchhaltung gehört neben der Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie der Übertragung der erforderlichen Daten an die Sozialversicherungsträger und Finanzämter insbesondere auch die Begleitung von Betriebsprüfungen durch Finanzämter und Sozialversicherungsträger. 

Da die Regelungen in den Arbeitsverträgen unmittelbar Auswirkungen auf die Höhe der Lohnsteuer sowie der Sozialversicherungsbeiträge haben, beraten wir als Steuerberater auch beim Abschluss von einzelnen Arbeitsverträgen oder Musterarbeitsverträgen. Hierbei arbeiten wir mit entsprechend qualifizierten Anwälten zusammen, um sicherzustellen das alle Aspekte in den Verträgen abgedeckt sind.

Da in der Lohnbuchhaltung sensible und vertrauliche Daten erfasst werden, ist ein besonders sorgfältiger Umgang mit diesen Daten für uns selbstverständlich.

Zu den Tätigkeiten die wir als Steuerberater für unsere Mandanten im Rahmen der Lohnbuchhaltung übernehmen gehören insbesondere die folgenden Tätigkeiten:

Als Steuerberater in Wiesbaden unterstützten wir unsere Mandanten in allen Fragen der Lohnbuchhaltung und der Gehaltsabrechnung sowie hiermit zusammenhängenden Fragen.